Ökumenische Trauung
Ökumenische Trauungen können in der Klosterkirche Riddagshausen gefeiert werden.
Als „ökumenische Trauung“ bezeichnet man eine Trauung, bei der der eine Partner evangelisch, der andere katholisch ist.
Die Bezeichnung ist etwas irreführend, denn eine echte ökumenische Trauung als Kompromiss zwischen der protestantischen und der katholischen Auffassung von der Trauung gibt es nicht.
In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament, das sich die Ehepartner gegenseitig spenden. Daher wird die Ehe auch im Traugottesdienst geschlossen, nicht auf dem Standesamt.
Nach lutherischer Auffassung wird die Ehe durch das beiderseitige Einverständnis der Ehepartner begründet, also durch Ihre gegenseitige Liebeserklärung bzw. durch die berühmte Frage: „Willst du mich heiraten?“ und Ihr „Ja“ darauf. Im Standesamt wird dieses Versprechen rechtskräftig und verbindlich, im Traugottesdienst bitten Sie als Brautpaar um Gottes Segen für Ihre Ehe im Bewusstsein, dass Sie das gegebene Versprechen nicht aus eigener Kraft halten können.
Zu diesen beiden unterschiedlichen Auffassungen von der Ehe gibt es bisher keinen Mittelweg.
Daher müssen Sie als Brautpaar entscheiden, welchem Eheverständnis Sie gemeinsam folgen wollen: Dem katholischen oder dem protestantischen. Entsprechend Ihrer Entscheidung wird die Trauung nach der katholischen oder der evangelischen Ordnung gefeiert.
Bei der Trauung nach katholischer Ordnung führen Sie vorab ein Gespräch mit dem Priester und vereinbaren dann einen gemeinsamen Termin mit dem Priester und dem ev. Pfarrer/der ev. Pfarrerin zur Vorbereitung des Traugottesdienstes.
Bei der Trauung nach evangelischer Ordnung führen Sie gleich ein gemeinsames Gespräch mit Priester und Pfarrer/in.